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Elektrosmog

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Anlagen zur Stromversorgung, Elektrogeräte sowie eine Vielzahl von Sendeanlagen für verschiedene Funkanwendungen erzeugen nichtionisierende Strahlung (NIS). Je nach Intensität kann dieser Elektrosmog die menschliche Gesundheit beeinträchtigen. Mit der NIS-Verordnung (NISV) will der Bundesrat die Bevölkerung vor solchen negativen Auswirkungen schützen.

Der Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich ist im Bereich Funkanwendungen für den Vollzug der NISV in der Stadt Zürich zuständig. Dabei befasst sich die „Fachstelle Lärmschutz und nichtionisierende Strahlung“ hauptsächlich mit der Kontrolle von geplanten und bestehenden Mobilfunk-Antennenanlagen.


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Informationen zu Standorten und zur Strahlenbelastung von Rundfunk- und Mobilfunksendeanlagen in der ganzen Schweiz

Informationen zu niederfrequenten (Bildschirme, elektrische Geräte) und hochfrequenten (Handys, Mikrowellengeräte) elektromagnetischen Feldern

Eine gemeinnützige Stiftung von Mobilfunkbranche, Bundesbehörden, Umweltverbänden und der ETH Zürich

Allgemein verständlich aufbereitete Informationen der Forschungsstiftung Mobilkommunikation zum gesamten Elektrosmogbereich

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