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UGZ Baubewilligungsverfahren

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Der Umwelt- und Gesundheitsschutz ist als zentrale Anlaufstelle das Kompetenzzentrum für den Vollzug des Umwelt-, Energie-, Hygiene-, Arbeits- und Behindertengleichstellungsrechts bei Bauten und Anlagen in der Stadt Zürich.


Welche Themen des Bauens werden beim Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ) behandelt?

Die Projektleitenden des UGZ beraten Bauwillige und Planende. Während des Baubewilligungsverfahrens sind sie Ihre AnsprechpartnerInnen und erteilen Auskünfte, unterstützt durch die Fachstellen, zu folgenden Themen:

  • Energetische Vorschriften und energieeffizientes Bauen in Vorgehensberatungen
  • Energieeffiziente und hygienische lufttechnische Anlagen
  • Hindernisfreies Bauen
  • Anforderungen an Gastwirtschaften und Lebensmittelbetriebe
  • Anforderungen an Personalbereiche und Toilettenanlagen
  • Asbestsanierung
  • Plangenehmigung/Planbegutachtung
  • Lärmschutz
  • Luftreinhaltung
  • Gewässerschutz bei Tankanlagen

Die Projektleitenden kontrollieren bei Baugesuchen und Anzeigeverfahren, ob Aspekte des Energie-, Umwelt-, Hygiene-, Arbeits- und Behindertengleichstellungsrechts eingehalten sind und koordinieren Stellungnahmen der Fachstellen Lärmschutz, Luftreinhaltung, Arbeitssicherheit sowie der Umweltschutzfachstelle. Wir beraten Sie bereits vor Einreichen des Baugesuchs, unterstützen Sie bei der Auflagenbereinigung, genehmigen Detailprojekte und Nachweise und führen teilweise vor Betriebseröffnung Abnahmen durch.


Auskünfte: Wir sind in der Regel von Montag bis Freitag für Sie von  08:00-09:20 Uhr telefonisch erreichbar.  Falls Sie ein Beratungsgespräch wünschen oder im Anzeigeverfahren Pläne zur Genehmigung zu stempeln haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit den zuständigen Projektleitenden. Auskünfte zu im Bauentscheid geforderten Projekteingaben und Nachweisen werden von den ProjektleiterInnen des zuständigen Fachbereiches erteilt.


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Weitere Informationen

Kontakt

Stadt Zürich
Umwelt- und Gesundheitsschutz
Energietechnik und Bauhygiene

Baubewilligungsverfahren
Walchestrasse 31
Postfach 3251
8021 Zürich
Telefon 044 412 20 86
Fax 044 363 78 50

Kontaktformular



Aktuell

Ab 1. Mai 2010 gelten für Raucherräume (Fumoirs) in Gastwirtschaftsbetrieben die eidgenössischen und kantonalen Vorschriften zum Schutz vor Passivrauchen (keine Übergangsfristen)

Raucherräume

Gesundheitsschutz & Hygiene

Energietechnik & Bauhygiene finden Sie auch unter:
Gesundes Bauen: Innenraumklima, Schadstoffe in Baumaterialien Arbeitssicherheit: Beratung, Kontrollen in Betrieben (ASA)

Mehr zum Thema

Amt für Baubewilligungen
AWEL Amt für Abfall, Wasser, Elektrizität und Luft