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Lüftungs- und Klimaanlagen

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Bauliche Anforderungen

Gebäudehüllen müssen aus energetischen Gründen dicht konstruiert werden. NutzerInnen müssen speziell im Winter mit mehrfachem Lüften für eine gute Raumluftqualität sorgen. Energieeffizienter ist es, mit einer mechanischen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (Komfortlüftung), die hygienisch notwendige Frischluft zuzuführen. Zusätzlich dürfen an Lärm belasteten Orten, wenn mechanisch gelüftet wird,  die Fenster nicht geöffnet und die Zuluft muss gefiltert werden (gegen Stäube und Pollen). Die geltenden Bestimmungen sind zusammengestellt unter Lufttechnische Anlagen.


Zu- und Abluftanlagen

Entscheidend für die Energieeffizienz von Lüftungsanlagen sind neben geringen Strömungsgeschwindigkeiten eine einfache Leitungsführung, bedarfsabhängige Regulierung und  Formteile ohne scharfkantige Umlenkungen. Diese Massnahmenvereinfachen zusammen mit gut zugänglichen Serviceöffnungen auch die Wartung. Die Ausführung von Wohnungslüftungen soll entsprechend dem SIA-Merkblatt 2023 „Lüftung in Wohnbauten“ erfolgen.   


Bedarfsabklärung

Bevor klimatisiert wird, sollen alle möglichen baulichen Massnahmen gegen sommerliche Überhitzung und betrieblichen Optimierungsmassnahmen ausgeschöpft werden. Dazu gehört auch eine Instruktion der NutzerInnen. Es sind dies:

  • Optimierter äusserer Sonnenschutz und Speicherkapazität der Bauteile.
  • Reduktion der internen Lasten mit energieeffizienter, durch Anwesenheitsmelder gesteuerter Beleuchtung und energieeffizienten Geräten mit Standby-Funktion. Für die installierte Leistung zur Beleuchtung von Einzel-Gruppenbüro, Grossraumbüro und Sitzungszimmer können Mittelwerte zwischen Ziel- und Grenzwerten gemäss SIA 380/4 mit effizienten Leuchten, Leuchtmitteln und Steuerungen problemlos eingehalten werden.
  • Nachtauskühlung durch Luftumwälzung mit Aussenluft.
  • Nicht nutzbare Abwärme von Geräten wie Servern soll an Ort gefasst und direkt ins Freie abgegeben werden.


Planung und Ausführung

Besonders bei ganzjährigem Betrieb (also auch bei Betrieb in der kalten Jahreszeit) von Klima- oder gewerblichen Kälteanlagen ist eine Wärmeabgabe an das Warmwasser und/oder Heizsystem zwingend umzusetzen. Freecooling ist zu überprüfen. Bauliche und technische Massnahmen sind in der Norm SIA 382/1 Lüftungs- und Klimaanlagen definiert. Der Wirkungsgrad COP soll den in der Norm aufgeführten Zielwerten entsprechen. Auch das Raumkonzept für die Kälteabgabe wie TABS oder Kühldecken und deren Temperaturauslegung beeinflussen den Energiebedarf. Bei der Planung von Kältemaschinen ist die Verfügbarkeit anderer geeigneter Quellen zu prüfen:

  • Bestehen Kältenetze oder Kälteanlagen mit Anschlussmöglichkeit?
  • Sind Seewasserkühlnetze, Flusswasserkühlnetze oder Erdsonden vorhanden oder umsetzbar?
  • Sind Absorptionskältemaschinen im Fernwärmegebiet oder anderer Hochtemperaturabwärme langfristig sinnvoll?
Mit einem Energiekonzept mit Energieverbrauchsangaben und Energieflussdiagramm zur Kälte- und Wärmeerzeugung können Gesamtverbrauch, anfallende Abwärmemengen und die Effizienz der Abwärmenutzung verschiedener Varianten dokumentiert  und untereinander verglichen werden.


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